RA Stefan Hüdepohl, LL.M.

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SPRINGER  SPEIDEL & MANNING

R  e  c  h  t  s  a  n  w  ä  l  t  e      N  o  t  a  r  e

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Was ist Verkehrsrecht?

Das Straßenverkehrsrecht umfasst im wesentlichen folgende Teilbereiche:
  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Fahrverbote, Bußgelder, Verwarnungen)
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Zulassungsrecht

Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrs- zulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z. B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft etc.





Notare

Über eine Zulassung als Notar verfügen derzeit:

Helmut Springer

 

Klaus Speidel

 

Bernd Manning

Ortsschild von Uelzen

Anwalts-Zulassungen

 

Alle Anwälte der Sozietät Springer Speidel & Manning sind zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Celle und damit auftretungsberechtigt an sämtlichen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, an den Arbeitsgerichten, an allen Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie am Deutschen Patentgericht.

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