RA Dr. Jochen Springer

SS&M

SPRINGER  SPEIDEL & MANNING

R  e  c  h  t  s  a  n  w  ä  l  t  e      N  o  t  a  r  e

St. Marienkirche

Navigation
Startseite
Über uns
Rechtsgebiete
Anwälte ▪ Notare
Service
Impressum
Kontakt

Was ist Urheber- und Verlagsrecht?

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, zum Beispiel Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen sowie Computerprogramme. Ein urheberrechtlicher Schutz entsteht für ein Werk, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt kreativ genug ist beziehungsweise in dem Werk die Individualität des Schöpfers zum Ausdruck kommt
.

Das Verlagsrecht ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst (das heißt Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu verbreiten. Es ist ein Teilbereich der urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Inhaber des Verlagsrechts ist zunächst der Urheber. Der Urheber kann das Verlagsrecht an eine andere Person vergeben, z. B. an einen Verlag.








Notare

Über eine Zulassung als Notar verfügen derzeit:

Helmut Springer

 

Klaus Speidel

 

Bernd Manning

Ulenköperdenkmal

Anwalts-Zulassungen

 

Alle Anwälte der Sozietät Springer Speidel & Manning sind zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Celle und damit auftretungsberechtigt an sämtlichen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, an den Arbeitsgerichten, an allen Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie am Deutschen Patentgericht.

Ilmenauwehr