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Was ist Urheber- und Verlagsrecht?
Das Urheberrecht
schützt persönliche geistige Schöpfungen, insbesondere Werke der
Literatur, Wissenschaft und Kunst, zum Beispiel Kompositionen, Gemälde,
Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme,
Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen
sowie Computerprogramme. Ein urheberrechtlicher Schutz entsteht für ein
Werk, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene
Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt kreativ
genug ist beziehungsweise in dem Werk die Individualität des Schöpfers
zum Ausdruck kommt.
Das Verlagsrecht ist
das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder
Tonkunst (das heißt Notenmaterial) zu vervielfältigen und zu
verbreiten. Es ist ein Teilbereich der urheberrechtlichen
Nutzungsrechte. Inhaber des Verlagsrechts ist zunächst der Urheber. Der
Urheber kann das Verlagsrecht an eine andere Person vergeben, z. B. an
einen Verlag.
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Anwalts-Zulassungen
Alle
Anwälte der Sozietät Springer Speidel & Manning sind zugelassen
bei der Rechtsanwaltskammer Celle und damit auftretungsberechtigt an
sämtlichen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und
Oberlandesgerichten, an den Arbeitsgerichten, an allen
Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie am Deutschen
Patentgericht.
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