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Was ist Ordnungswidrigkeitenrecht?
Eine Ordnungswidrigkeit ist nach deutschem Recht eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung nur eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Absatz 1 des „Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten“ OWiG).
Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem
Bußgeld auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden.
Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe
zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt hauptsächlich für
leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern
anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung), aber auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. die Verletzung einer Meldepflicht).
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Anwalts-Zulassungen
Alle
Anwälte der Sozietät Springer Speidel & Manning sind zugelassen
bei der Rechtsanwaltskammer Celle und damit auftretungsberechtigt an
sämtlichen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und
Oberlandesgerichten, an den Arbeitsgerichten, an allen
Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie am Deutschen
Patentgericht.
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