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Was ist Familienrecht?

Das Familienrecht regelt das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen enthalten.

Außerdem gehören zum Familienrecht Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.

Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und anderer Familiensachen entscheiden das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht.





Notare

Über eine Zulassung als Notar verfügen derzeit:

Helmut Springer

 

Klaus Speidel

 

Bernd Manning

Ulenköper-Denkmal

Anwalts-Zulassungen

 

Alle Anwälte der Sozietät Springer Speidel & Manning sind zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Celle und damit auftretungsberechtigt an sämtlichen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, an den Arbeitsgerichten, an allen Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie am Deutschen Patentgericht.

Amtsgericht Uelzen