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Was ist Familienrecht?
Das Familienrecht regelt das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft), das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt
und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status
eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Bestimmungen
enthalten.
Außerdem gehören zum Familienrecht Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.
Bei Streitigkeiten beziehungsweise Unstimmigkeiten
in Bezug auf die Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft und anderer
Familiensachen entscheiden das Familiengericht bzw. das
Vormundschaftsgericht.
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Anwalts-Zulassungen
Alle
Anwälte der Sozietät Springer Speidel & Manning sind zugelassen
bei der Rechtsanwaltskammer Celle und damit auftretungsberechtigt an
sämtlichen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und
Oberlandesgerichten, an den Arbeitsgerichten, an allen
Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie am Deutschen
Patentgericht.
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