RA Helmut Springer

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SPRINGER  SPEIDEL & MANNING

R  e  c  h  t  s  a  n  w  ä  l  t  e      N  o  t  a  r  e

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Was ist Erbrecht?

Der Begriff Erbrecht bezeichnet im bürgerlich-rechtlichen Sinn  die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) befassen. Hierzu zählen auch die Bestimmungen von Todes wegen (Testament, Nachlass).

Wir beraten Sie gern bei der Suche nach dem richtigen Testament und der Geltendmachung Ihrer Rechte als Erbe.









Notare

Über eine Zulassung als Notar verfügen derzeit:

Helmut Springer

 

Klaus Speidel

 

Bernd Manning

Goldenes Schiff

Anwalts-Zulassungen

 

Alle Anwälte der Sozietät Springer Speidel & Manning sind zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Celle und damit auftretungsberechtigt an sämtlichen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten, an den Arbeitsgerichten, an allen Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie am Deutschen Patentgericht.

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